Hallo ihr Lieben,
das Bundesverwaltungsgericht hat das Urteil der GEZ- Gebühr (AZ 6C 12.09) bestätigt, das seit Januar 2009 gilt. Für Handy und PC, die Radiofähig sind, müssen GEZ – Gebühren gezahlt werden.
Ausgenommen sind die, die eh schon bereits die 17,98 Euro Monatspauschale der GEZ – Gebühr zahlen. Der GEZ Gebührenkatalog bleibt aber dennoch undurchsichtig und so kann es schnell passieren, dass man zum Schwarzseher oder Hörer wird.
Da greift doch lieber gleich jeder zur Pauschale. Die GEZ freut sich!
LG euer Pit
5 Kommentare
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mein klassenlehrer hat es mal so schön erklärt….
GEZ = Moderne StaSi ……
anders kann man sich das net mehr erklären
Ja, Basti, da würde ich mir aber auch mal gedanken machen…
bei mir wollten die werten herren auf der 1. rechnung knappe 180 euro haben…
PC´s (waren 3 angegeben)
Radio
Fernseher
Handy
Autoradio
usw.
Woher wisssen die das ich 3 PC´s besitze?
Also wenn ich alle drei Monate die Rechnung von GEZ bekomme, wird mir jedes Mal aufs neue schlecht. Von 17,98 euro können wir nur träumen, bei uns sinds über 50,- euro und ich bezweifle, dass da wirklich alles mit drin ist.
Manchmal liebe ich meinen zusatz eintrag im Schwerbehinerten ausweis 🙂
Ich muss mich da zum glück nicht drum kümmern