3. November 2010 Archiv

Der Wahn mit der GEZ!

Hallo ihr Lieben, das Bundesverwaltungsgericht hat das Urteil der GEZ- Gebühr (AZ 6C 12.09) bestätigt, das seit Januar 2009 gilt. Für Handy und PC, die Radiofähig sind, müssen GEZ – Gebühren gezahlt werden. Ausgenommen sind die, die eh schon bereits die 17,98 Euro Monatspauschale der GEZ – Gebühr zahlen. Der GEZ Gebührenkatalog bleibt aber dennoch …

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